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Mitgliederversammlung 2025

23/24.06.2025 17:30 - 19:00 Uhr

Jahresmitgliederversammlung 2025
“©[kasto] via Canva.com

AHK Griechenland lädt ein zur Mitgliederversammlung 2025 

Der Vorstand der Deutsch-Griechischen Industrie- und Handelskammer lädt seine Mitglieder gemäß Beschluss 03/2025 vom 11. März 2025 satzungsgemäß zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 ein. 

Die Versammlung findet in erster Einberufung am Montag, 23. Juni 2025, um 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Kammer statt. 

Sollte das erforderliche Quorum nicht erreicht werden, findet die Mitgliederversammlung in zweiter Einberufung, ohne erneute Einladung statt, am 

Dienstag, den 24.Juni 2025 um 18.00 Uhr  

im Golf Privé - Manor House  

Konstantin-Karamanlis-Straße, am Ende der Straße, 16675 Glyfada. 

 

Ein besonderer Hinweis: 

Im Rahmen der Mitgliederversammlung 2025 steht die Wahl des neuen Vorstands auf der Tagesordnung. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Stimme persönlich abgeben und an der Versammlung teilnehmen. 

Im Anschluss freuen wir uns, Sie zu unserer Sommer Reception am 24.06.2025 einzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme ausschließlich mit persönlicher Einladung möglich ist. 

Tagesordungspunkte

  1. Tätigkeitsbericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 
  2. Jahresabschluss der Kammer über das abgelaufene Geschäftsjahr 2024  
  3. Wirtschaftsplan des laufenden Geschäftsjahres 2025 
  4. Bericht der Wirtschaftsprüfer 
  5. Entlastung des Vorstandes und der Wirtschaftsprüfer 
  6. Wahl der Wirtschaftsprüfer (zwei ordentliche und ein Ersatzprüfer) 
  7. Wahl des neuen Vorstands 

Recht auf Teilnahme und Vertretung:

Teilnahme- und Stimmberechtigt sind diejenigen Mitglieder, die ihre Jahresmitgliedsbeiträge einschließlich des Jahres 2025 entrichtet haben.

Mitglieder, die natürliche Personen sind, nehmen persönlich an der Mitgliederversammlung teil. Stattdessen besteht auch die Möglichkeit, sich durch ein stimmberechtigtes Kammermitglied oder ein Mitglied des Vorstands vertreten zu lassen, sofern hierfür eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.

Juristische Personen nehmen durch ihren bestellten Vertreter an der Mitgliederversammlung teil. Gegebenenfalls kann die Vertretung auch durch ein stimmberechtigtes Kammermitglied oder ein Mitglied des Vorstands erfolgen – vorausgesetzt, es wird eine schriftliche Vollmacht vorgelegt, die vom gesetzlichen Vertreter oder dem zuständigen Organ der juristischen Person ausgestellt wurde.

Eine Person kann bei einer Mitgliederversammlung maximal zwanzig (20) Stimmrechte anderer Mitglieder ausüben, die ihre Beitragspflichten bis zum Jahr 2025 erfüllt haben. 

Kandidatenliste für die Vorstandswahlen 2025

Die Kandidierenden sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung in zwei Gruppen eingeteilt und alphabetisch innerhalb der Gruppen gelistet.

Griechische Kandidaturen

Deutsche Kandidaturen

Christidis Charilaos

Christidis Charilaos (Haris)

BayWa r.e. Solar Systems SINGLE MEMBER S.A.

1. Papadopoulos Dionysis Photo

Papadopoulos Dionysios

SIEMENS HEALTHINEERS HELLAS SINGLE MEMBER S.A.