Christina Iliadou
Rechtsanwältin - Leiterin Abteilung Dienstleistungen -Athen-
+30 210 6419034 recht1@ahk.com.grIn beiden Fällen ist eine Identitätsfeststellung bei einem deutschen Kreditinstitut erforderlich. Diese Maßnahme basiert auf dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG), das die Prüfung der Identität sowohl natürlicher als auch juristischer Personen im Ausland vorschreibt.
Die Deutsch – Griechische Industrie- und Handelskammer übernimmt für in Griechenland ansässige Personen und Unternehmen diese Legitimationsprüfung.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem genauen Verfahren. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Konto schnell und unkompliziert eröffnet werden kann!
Rechtsanwältin - Leiterin Abteilung Dienstleistungen -Athen-
+30 210 6419034 recht1@ahk.com.gr