COVID-19

VIERTE INFEKTIONSWELLE 2021

Sicheres reisen nach Griechenland

Das griechische Tourismusministerium  und die Greek National Tourism Organisation (GNTO) haben auf den Webseiten VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece umfangreiche Informationen zu touristischen Reisen nach und zum Aufenthalt in Griechenland veröffentlicht.

Hinweis:

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Memo zur aktuellen Situation - Wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen:

Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung in Tourismus und Gastronomie

Fünf Fördermaßnahmen des Arbeitsministeriums sollen mögliche Arbeitsplatzverluste im Tourismus und im Gastgewerbe verhindern.

Dabei handelt es sich um Interventionen, die sich an Saisonarbeiter richten, die verpflichtet sind, wieder eingestellt zu werden, aber auch an solche, die nicht verpflichtet sind, wieder eingestellt zu werden.

Im Einzelnen handelt es sich bei den Unterstützungsmaßnahmen um die folgenden:

  • Saisonarbeiter aus dem Tourismussektor, haben Anspruch auf die Maßnahme der Aussetzung des Arbeitsvertrags, mit Sondervergütung für die Monate Mai und Juni 2021.
  • Saisonarbeiter aus dem Tourismussektor, die verpflichtend wieder eingestellt werden müssen und die im Mai und Juni 2021 nicht wieder eingestellt werden, haben ebenfalls Anspruch auf die Maßnahme der Aussetzung des Arbeitsvertrags mit Sondervergütung. Der Unterschied besteht darin, dass in diesem Fall die Aufnahme in das System der ausgesetzten Verträge von den Arbeitnehmern selbst durchgeführt wird, indem sie einseitig Anträge direkt an das Informationssystem ERGANI stellen, das vom Ministerium für Arbeit und Soziales verwaltet wird.
  • Darüber hinaus können Saisonarbeitskräfte aus dem Tourismussektor vom Juli bis September 2021 dem "SYN-ERGASIA"-Programm (Kurzarbeitprogramm) beitreten, wobei die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers für die Zeit, in der sie arbeiten, in vollem Umfang übernommen werden (wie in den Sektoren Luftverkehr und Schifffahrt). Für jene Unternehmen, die von der Maßnahme Gebrauch machen werden, ist der 31. Januar 2021 nicht der Endtermin für die Zählung ihrer Mitarbeiter.
  • Andere Saisonarbeiter, die nicht der Wiedereinstellungspflicht unterliegen, können seit dem 1. Juni und bis zu 6 Monate nach ihrer Einstellung am „100.000-Jobs-Programm“ des Ministeriums für Arbeit und Soziales teilnehmen. Durch ihre Programmteilnahme werden alle Sozialversicherungsbeiträge abgedeckt und ihr Nettogehalt wird mit 200 € bezuschusst.

Memo zur aktuellen Situation - Maßnahmen zur Pandemieeingrenzung und Krisenmanagement

Allgemeine Einschränkungen und Maßnahmen

Mobilität von Personen:

  • Obligatorische Verwendung von Schutzmasken durch Mitarbeiter von öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrtgästen
  • Ergreifung von Maßnahmen für den kontrollierten Zugang zu den Bahnhöfen und zur Einhaltung von Abstandsregelungen
  • Erhöhung der Fahrtenhäufigkeit auf das maximal mögliche Niveau zur Minimierung der Fahrgastzahlen
  • Beibehaltung der Taxivorschriften (ein Fahrgast ist erlaubt, mit Ausnahme eines Elternteils mit Minderjährigen oder ein Begleiter aus medizinischen Gründen)
  • Es gelten besondere Maßnahmen hinsichtlich Abstandregelungen und Mindestflächenanforderungen.
  • Öffnungszeit im Einzelhandel um 10 Uhr, Supermärkte öffnen bereits um 8 Uhr
  • Abstandsregelungen von 2 m zwischen zwei Personen sowohl in inneren Räumen als auch draußen.
  • Im Handel, Gastronomie, Supermärkte gilt die obligatorische Verwendung einer Schutzmaske durch Mitarbeiter und Kunden.
  • Es wird empfohlen, keine Aufzüge zu benutzen. Wenn ihr Einsatz für notwendig erachtet wird, sollte er auf 40 % der Kapazität begrenzt werden.
  • Gastronomie:

Restaurants und Cafés: Gäste dürfen nur im Freien an Tischen sitzen.

Unterschiedliche Regelungen für geimpfte und nicht-geimpfte: in geschlossen Gastroräumen erhalten nur geimpfte (Nachweis von Impfzertifikat erforderlich) Zutritt. Auch hier gelten Abstandsregelungen. In Bars und Cafes gilt ebenfalls eine Sitzpflicht und ein Steht- und Tanzverbot.

  • Die Sportplätze (Innen- und Außenplätze) werden nur für geimpfte und mit Covid-19 Genesene geöffnet.
  • Theater, Kinos, Museen, archäologische Stätten: für Ungeimpfte nur mit einem 48-Stunden-Schnelltest.

Lokale Lockdowns ausgerufen

In Gebieten, in denen die Infektionszahlen rapide ansteigen, werden wieder Ausgehbeschränkungen, Mobilitätsbeschränkungen sowie weitere Maßnahmen ergriffen.

Maßnahmen:

  • Ausgangssperre von 01:00 Uhr nachts bis 06:00 Uhr morgens. Ausgenommen sind berufliche Gründe und schwerwiegende gesundheitliche Gründe.
  • Ein komplettes Verbot von Musik in Restaurants und Unterhaltungseinrichtungen.

Gebiete:

  • Kreta - Regionale Einheit von Chania (außer der Gemeinde Gavdos)
  • Kreta - Regionale Einheit von Rethymnon
  • Kreta - Regionale Einheit von Heraklion

Maßnahmen, die Wirtschaft betreffen

  • Der Arbeitgeber hat ein gesetzliches Recht darauf zu erfahren, ob seine Mitarbeiter geimpft sind.
  • Der Prozentsatz der Arbeitnehmer in Home Office ist auf 20 % festgelegt.
  • Nicht geimpfte Arbeitnehmer des privaten und öffentlichen Sektors müssen einen Rapid Test pro Woche zu einem Preis von 10 € durchführen lassen.
  • Ungeimpfte Lehrer und Akademiker sowie Beschäftigte in den Bereichen Tourismus, Gastronomie, Fernsehen, Film- und Theaterproduktionen müssen zwei Tests pro Woche durchführen (auf eigene Kosten).

Ab dem 13. September können sich nur noch geimpfte Bürger mit Covid-Symptomen in öffentlichen Einrichtungen kostenlos testen lassen. Ungeimpfte Arbeitnehmer und Reisende müssen sich an private Kliniken wenden

Reiseeinschränkungen

Alle Reisenden müssen ihr PLF vor der Einreise ausfüllen und detaillierte Informationen über ihren Abreiseort, die Dauer früherer Aufenthalte in anderen Ländern und die Adresse ihres Aufenthalts in Griechenland angeben. Bei mehreren Aufenthalten müssen sie zumindest die Adresse der ersten 24 Stunden angeben. Pro Familie sollte ein PLF eingereicht werden.

Die Reisenden erhalten das PLF mit ihrem individuellen Quick Response (QR)-Code per E-Mail (der QR-Code wird über einen Link in der E-Mail bereitgestellt).

Zusammengefasst: Nach griechischem Recht müssen alle in Griechenland Einreisende unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und der Art der Einreise in das Land:

  1. die Impfung gegen COVID19 von mindestens 14 Tagen abgeschlossen haben und eine von einer Behörde ausgestellte Impfbescheinigung vorlegen, die den einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht, oder
  2. bei einem PCR-Labortest auf COVID-19, der innerhalb der letzten 72 Stunden vor ihrer Ankunft in Griechenland mittels eines Mund- oder Nasenrachenabstrichs durchgeführt wurde und von zertifizierten Referenzlaboratorien des Herkunfts- oder Transitlandes oder von öffentlichen oder privaten Laboratorien dieses Landes durchgeführt wurde, als negativ befunden wurden und eine Bescheinigung über die oben genannte Diagnose mit sich führen, oder
  3. eine Bescheinigung über eine bereits erfolgte Infektion oder eine positive Diagnose nach einem Labortest mittels PCR oder Schnelltest mit sich führen, die 2 bis 9 Monate ab dem in der Bescheinigung angegebenen Infektionsdatum gültig ist und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem ersten positiven Test ausgestellt wird.

Alternativ können Reisende nach Griechenland das Europäische Digitale Impf-Zertifikat in digitaler oder Papierform mit sich führen, das Informationen über die Impfung oder das Ergebnis des letzten Schnelltests oder PCR-Tests auf COVID-19 oder die Infektion mit COVID-19 enthält.

Informationen zur Reise mit dem Flugzeug: www.ypa.gr/en

Informationen zur Reise per Schiff: www.ynanp.gr/en

Informationen zur Reise mit Bus oder Zug: www.yme.gov.gr

Es wird betont, dass die Richtlinien je nach Entwicklung der Pandemie geändert werden können.

Logistik und internationaler Warenverkehr:

Warenverkehr offiziell uneingeschränkt möglich

Memo zur aktuellen Situation - Zahlen und Fakten

Covid-19-Fälle in Griechenland

Stand: 23.08.2021
 

Impfstatistik

  • Geimpfte Gesamt: 11.186.043
  • Geimpfte mit der ersten Dosis: 5.917.139 (ca. 56%)
  • Geimpfte mit beiden Dosen: 5.635.437 (ca. 53%)

Covid-19-Fälle

  • 561.812 Fälle (+2.628 zum Vortag - Region Thessaloniki 167, Attika 255, Kreta 227)
  • 51,1% Männer, 48,9% Frauen
  • 319 Intensivpatienten, angeschlossen an Beatmungsgeräte
  • 13.422 Todesfälle (+34 zum Vortag)
  • 40 Jahre, Durchschnittsalter von Patienten mit Covid-19
  • 64 Jahre, Durchschnittsalter der intubierten Patienten
  • 78 Jahre, Durchschnittsalter der verstorbenen Patienten

Diagnostische Tests

Vom 1. Januar 2020 bis 07. Juni 2021 wurden insgesamt

    • 6.092.824 klinische Proben getestet,
    • 6.092.824 Rapid Tests (Schnelltests)
    • und 32.056.673 Selftests durchgeführt.

Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020

Aktuelle Informationen Quelle: DIHK

Bundesregierung sichert Warenverkehr ab

Zur Pressemitteilung

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