Rechtsberatung

Die Rechtsabteilung der AHK Griechenland berät Sie im deutschen und griechischen Recht und insbesondere auf den Gebieten des Handels-, Arbeits- und Gesellschaftsrechts.

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Sozial- und Arbeitsrecht

Deutsche Unternehmen, die erwägen in Griechenland einen Angestellten einzustellen, müssen bei ihren Entscheidungen zahlreiche Besonderheiten im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich beachten.

Um das Geschäft in Griechenland zu erleichtern und ggf. Schwierigkeiten vorzubeugen, unterstützt die Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer Ihr Unternehmen mit einer Vielzahl von Dienstleistungen. Unter anderem begleiten wir Sie

  • von Beginn bis zur Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
  • beim Abschluss, Vollzug und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • mit Recherchen auf allen Gebieten des deutschen und griechischen Sozial- und Arbeitsrechts

Gesellschaftsrecht

Sie möchten eine Gesellschaft oder Niederlassung in Griechenland gründen? Im Rahmen unseres Gründungsservices unterstützt und berät die Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer Ihr Unternehmen vor, während und bei dessen Etablierung in Griechenland. Wir informieren Sie unter anderem zu:

  • Ablauf und Besonderheiten bei der Unternehmensgründung
  • möglichen Gesellschaftsformen
  • Gesellschaftsverträgen
  • rechtlichen und steuerlichen Grundlagen
  • Löhnen und Lohnnebenkosten
  • zur Kooperation mit griechischen Unternehmen

Handelsrecht

Die AHK Griechenland bietet Ihnen diesbezüglich folgende Leistungen an:

Informationen über das griechische Handelsvertreterrecht

  • Unterstützung beim Abschluss von Handelsvertreterverträgen
  • Rechtsauskünfte zum deutsch-griechischen Handels- und Handelsvertreterrecht

Unternehmensauskünfte

  • Einholung von Handelsregisterauszügen
  • Bonitätsauskünfte

Investitionen

Interessieren Sie sich für eine Investition in Griechenland? Wir bei der AHK Griechenland unterstützen Sie bei ihrem Investitionsvorhaben und stellen ihnen alle nötigen Informationen zur Verfügung.

Griechenland verabschiedet neues Investitionsgesetz

Griechenland hat am 22.6.2016 ein neues Investitionsgesetz verabschiedet. Besonders gefördert werden Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energie-Projekte, sowie IKT-Unternehmen und Betriebe aus dem Agrar- und Lebensmittelsektor. Innovativen KMU wird der Zugang zu Krediten erleichtert, in dem sich der Staat an Risikokapitalfonds beteiligt. Mithilfe von acht Förderkategorien legt das Gesetz fest, wer von den Beihilfen profitieren kann.

Rechtsanwaltskanzleien

Sie interessieren sich für eine Rechtsberatung durch eines unserer Mitglieder?

Weitere Infomationen finden Sie in unserem  Firmenmitgliederportal 

Individuelle Rechtsfragen

Die Rechtsabteilung der AHK Griechenland berät Sie im deutschen und griechischen Recht und insbesondere auf den Gebieten des Handels-, Arbeits- und Gesellschaftsrechts.

Mit dem Ziel, unsere Kunden in jeder Phase und in jedem Bereich ihrer Wirtschaftstätigkeit zu unterstützen, stehen wir Ihnen für Auskünfte zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen kompetent und mit Engagement.

Anfragen können Sie uns schriftlich oder telefonisch stellen.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Dienstleistungen grundsätzlich kostenpflichtig sind.