Mitglieder FAQ
Sind Sie an einer Mitgliedschaft bei der AHK Griechenland interessiert? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die wir von unseren Mitgliedern erhalten. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft
Wie viel kostet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft orientiert sich an der Rechtsform eines Unternehmens und beträgt zwischen 220 und 380 Euro pro Jahr. Für eine größeres Vorteilspaket empfehlen wir eine Fördermitgliedschaft (800 Euro).
Der Beitrag für die Jahresmitgliedschaft ist bei Eintritt zu bezahlen und wird in den Folgejahren zu Jahresbeginn fällig.
Wie unterscheiden sich die Mitgliedschaftsarten?
Die enge Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern und Fördermitgliedern sichert die Qualität unserer Leistungen und liefert wertvolle Impulse für unsere Arbeit. Fördermitglieder zahlen einen höheren Mitgliedsbeitrag und erhalten zusätzliche Vorteile bei der Vermarktung in unserem Netzwerk und über unsere Medienkanäle. Zudem werden Sie bei exklusiven Veranstaltungen und Geschäftsanfragen priorisiert.
Vereinbaren Sie hier gerne einen Termin mit uns für weiterführende Informationen.
Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft?
Unsere Mitglieder sind informiert, sichtbar und vernetzt. Mit einer Mitgliedschaft erhält Ihr Unternehmen zahlreiche Vorteile beim Aufbau und der Pflege von Geschäftskontakten – durch Informationen zur deutsch-griechischen Wirtschaft, Sichtbarkeit im Markt durch unsere Medienkanäle sowie den Zugang zu einem exklusiven Netzwerk. Unser zweisprachiges Team steht Ihnen jederzeit für marktbezogene und rechtliche Fragen zur Verfügung und informiert Sie über bilaterale Themen, Projekte und Geschäftschancen.
Wir sind #PartnerForNetworking: Als Teil unseres bilateralen Netzwerks haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihre Unternehmensziele zu erreichen.
Eine Übersicht über alle Mitgliedervorteile finden Sie hier.
Wer kann Mitglied werden?
Im Prinzip kann jedes Unternehmen mit bestehenden oder geplanten Geschäftsaktivitäten in Deutschland und Griechenland unserem Mitgliedernetzwerk beitreten. Die meisten Unternehmen entscheiden sich aufgrund ihrer bilateralen Beziehungen und/oder Expertise für bilaterale Wirtschaftsthemen für eine Mitgliedschaft.
Beispiele für Mitgliedsunternehmen sind Organisationen,
- die den deutschen oder griechischen Markt erschließen
- die auf Messen in Deutschland und Griechenland ausstellen
- die den Import und Export zwischen Deutschland und Griechenland ermöglichen
- die an Projekten in Deutschland und Griechenland beteiligt sind
- die sich zu aktuellen bilateralen Themen informieren und austauschen
In Einzelfällen kann die Mitgliedschaft abgelehnt werden.
Kann ich Privatmitglied werden?
Unser bilaterales Mitgliedernetzwerk hat einen starken B2B-Fokus. Derzeit können leider keine Privatpersonen dem Mitgliederkreis beitreten.
Wie wird mein Unternehmen Mitglied?
Die Mitgliedschaft wird mit dem Mitgliedsantrag auf unserer Website beantragt. Im Idealfall erfolgt vor dem Antrag ein persönliches Gespräch (gerne auch per Skype oder Webex), in dem die Mitgliedervorteile und Kooperationspotentiale besprochen werden.
Unser Vorstand prüft den Antrag und wir senden Ihnen bei positiver Entscheidung eine Beitritsbestätigung zu.
Wie komme ich in Kontakt mit anderen Mitgliedern?
Neben Beratungstagen und Messeteilnahmen in Deutschland finden unsere physischen Mitgliedertreffen überwiegend in Athen und Thessaloniki statt. Die Handelskammer versteht sich als Haus der bilateralen Wirtschaft, wo sich das Mitgliedernetzwerk regelmäßig für fachlichen Input und zum Networking trifft. 2020 haben wir unsere digitale Präsenz verstärkt und das Veranstaltungsangebot um zahlreiche digitale Konzepte erweitert, die den Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch sowie die Geschäftsanbahnung über Ländergrenzen hinweg ermöglichen.
Darüber hinaus finden Mitglieder in unserem Mitgliederverzeichnis potenzielle Geschäftspartner, Kunden oder Dienstleister.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Kontaktanbahnung und Terminvereinbarung mit unseren Mitgliedsunternehmen.
Gilt die Mitgliedschaft für das gesamte Unternehmen?
Auch wenn ein Unternehmensvertreter den Mitgliedsantrag einsendet, ist diese Mitgliedschaft nicht personengebunden: Sie kann von allen Mitarbeitern genutzt werden. In den letzten Jahren sehen wir, dass immer mehr Unternehmensvertreter aus unterschiedlichen Abteilungen und in vielfältigen Positionen die Mitgliedschaft nutzen, um sich weiterzubilden, auszutauschen und neue Geschäftskontakte zu knüpfen.
Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie mehrere Mitarbeiter für unsere Einladungen und Newsletter registrieren möchten. Gerne stellen wir den Mehrwert der Mitgliedschaft auch bei einem Meeting mit relevanten Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen vor.
Kann ich andere Mitglieder werben?
Ja, mit Ihrer Unterstützung können wir unser bilaterales Netzwerk weiter ausbauen und noch mehr Unternehmen mit Interesse am norwegischen Markt können vom Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch profitieren. Werben Sie ein neues Mitglied, erhalten Sie einmalig 50 Prozent Rabatt auf den nächsten Mitgliedsbeitrag. Auch der neu geworbene Geschäftspartner erhält 50 Prozent Rabatt auf seinen ersten Mitgliedsbeitrag. Das neue Mitglied kann im Mitgliedsantrag angeben, von wem es geworben wurde.
Wie kann die Mitgliedschaft gekündigt werden?
Bei der Mitgliedschaft handelt es sich um eine Jahresmitgliedschaft. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss spätestens bis zum 31. Dezember schriftlich eingereicht werden. Ansonsten verlängert sie sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.