Falls Sie zur Mitgliederversammlung persönlich nicht anwesend sein können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme per Vollmacht zu übertragen.
Hierzu bedarf es folgender Schritte:
1. Download Vollmachtsformular 2. Vollmachtsformular ausfüllen, unterschreiben und abstempeln 3. Ausgefülltes Vollmachtsformular scannen und hochladen
Vollmachten müssen der Kammer spätestens bis zu Beginn der Mitgliederversammlung zugegangen sein.
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