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Memo zur aktuellen Situation - Wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen:

Beschränkung des Verkaufs von bestimmten Produkten in Supermärkten

Während der restriktiven Maßnahmen des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen werden Beschränkungen für den Verkauf von Produkten nicht primärer Bedürfnissen in Lebensmittelgeschäften und Supermärkten eingeführt, um das Gleichgewicht und die Bedingungen eines gesunden Wettbewerbs auf dem Markt zu gewährleisten.

Gemäß der einschlägigen Ministerentscheidung ist es während der restriktiven Maßnahmen in Lebensmittelgeschäften und Supermärkten verboten folgende Produkte zu verkaufen (Onlinebestellungen sind hiervon ausgeschlossen):

  • Computer, Computergeräte und Software
  • Telekommunikationsausrüstung
  • Audio- und Videogeräte
  • Textilien
  • Teppiche, Bodenbeläge und Wandverkleidung
  • elektrische Haushaltsgeräte
  • Möbel, Beleuchtung und andere Haushaltsgegenstände – Ausgeschlossen sind: Ersatzteile (z.B. Glühbirnen), Kehrmaschinen, Besen und Bürsten für die Haushaltsreinigung sind ausgeschlossen
  • Bücher
  • Spielzeuge
  • Kleidung, ausgenommen Strumpfhosen
  • Lederschuhe

Neues Maßnahmenpaket zur Stärkung der Wirtschaft in Höhe von 2,3 Milliarden Euro

  • Arbeitnehmer von Unternehmen, die zur erweiterten Liste der betroffenen förderfähigen Branchen (KAD) gehören, können vorübergehend vom Arbeitsverhältnis befreit werden und haben daher Anspruch auf eine Sonderentschädigung von 534 Euro pro Monat.
  • Der Staat übernimmt die Versicherungsbeiträge, die sich nach dem Nominalgehalt richten.
  • Für Unternehmen, die auf Anordnung der Regierung geschlossen werden, werden die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer ausgesetzt, Entlassungen sind ungültig.
  • Die Unternehmen sind verpflichtet, für die gleiche Zeit nach Aufhebung der Aussetzung die gleiche Anzahl von Mitarbeitern zu weiter zu beschäftigen.
  • Die betroffenen Unternehmen haben die Möglichkeit, die Zahlung der Mehrwertsteuer im November bis zum 30. April 2021 auszusetzen. Diese Schulden werden nach Mai 2021 in 12 Raten ohne Zinssatz oder in 24 Raten mit einem Zinssatz von 2,5% zurückgezahlt.
  • Es ist auch möglich, die Zahlung der Raten regulierter Steuer- und Versicherungsschulden vom November auszusetzen. Ihre Rückzahlung wird in entsprechenden Raten am Ende der geltenden Verordnung verschoben.
  • Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge ausgesetzt sind, ist es möglich, die Zahlung von Raten regulierter Steuerschulden vom November auszusetzen. Ihre Rückzahlung wird in entsprechenden Raten am Ende der geltenden Verordnung verschoben.
  • Die Zahlung von Kreditraten bleibt für Unternehmen mit dem betroffenen KAD im April bis Ende des Jahres ausgesetzt.
  • Arbeitslosengeld, das in den Monaten September bis Dezember ausläuft gilt für weitere zwei Monate.
  • Die Telearbeitsmaßnahme wird auf 50% des Personals anstatt auf die heute geltenden 40% ausgedehnt. Ausgeschlossen sind Aktivitäten, bei denen eine Telearbeit objektiv unmöglich ist.

Tätigkeitsbereiche mit Anspruch auf reduzierte Mieten

Das Finanzministerium kündigte an, dass 82 Arten von Geschäftstätigkeiten mit den Immobilieneigentümern über die Reduzierung der Miete um 30% für den Monat Oktober verhandeln können.

Dies betrifft Unternehmen, die finanziell vom Auftreten und der Verbreitung von Covid-19 betroffen sind. Es gilt weiterhin, dass der Vermieter, der der Mietminderung (um mindestens 30%) zustimmt, im Gegenzug einen Steuerabzug in Höhe von 12% der ursprünglichen Miete erhält.

Aufstockung des Covid-19-Garantiefonds um 780 Mio. Euro

Der Covid-19-Garantiefonds wurde vom Entwicklungsministerium und der Hellenic Development Bank mit 780 Millionen Euro gestärkt, diesmal mit Schwerpunkt auf Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen, an die die meisten Garantien weitergeleitet werden und damit die gewährten Betriebsmittelkredite (Deckung bis zu 80% des Kredits).

In der Einladung der Hellenic Development Bank an die Banken heißt es, dass das Portfolio neuer Kapitalkredite mit Endempfängern von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen, dass das zusätzlich verfügbare Garantiekapitalbudget zwischen 600 und 700 Mio. EUR liegt

In der ersten Phase der Aktivierung des Covid-19-Garantiefonds wurden von der Hellenic Development Bank 1 Milliarde Euro in Form von Garantien bereitgestellt (500 Millionen Euro als Darlehensgarantien für große Unternehmen und 500 Millionen Euro für andere Unternehmen). Mit den Garantien von 1 Milliarde Euro wurden von den Geschäfts- und Genossenschaftsbanken Kredite im Gesamtwert von 3,3 Milliarden Euro genehmigt.

Ministerialentscheidung über Arbeitgeberbeiträge von Küstenschifffahrtsunternehmen

Ein gemeinsamer Ministerialerlass wurde von den Ministern für Schifffahrt und Arbeit unterzeichnet. Es ist vorgesehen, dass 100% der Arbeitgeberversicherungsbeiträge für in der Küstenschifffahrtsbranche tätige Unternehmen gedeckt werden.

Die Subvention betrifft Unternehmen, die in die folgenden Kategorien von Aktivitäten fallen:

- 50.10 - Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt

- 50.30 - Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt

- 52.22 - Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Wassertransport

Die 100%ige Subvention deckt die Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber für die bei e-EFKA (Elektronische Nationale Agentur für soziale Sicherheit) versicherten Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 30.09.2020 ab. Das frühere NAT (Navy Retirement Fund) ist ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Staat für die Unternehmen, die in den "SYN-ERGASIA" –Mechanismus (ähnlich der Kurzarbeit) einbezogen sind, vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 100% der Arbeitgeberbeiträge abdeckt.

Premierminister Mitsotakis: Maßnahmenplan zur Unterstützung der Wirtschaft angekündigt

Während seiner politischen Rede am 12. September in Thessaloniki kündigte Premierminister Mitsotakis einen Plan mit 12 Maßnahmen an, die darauf abzielen, die Wirtschaft gegen Covid-19 abzuschirmen, allgemeine Marktunterstützung zu bieten und Arbeitsplätze zu sichern.

Es handelt sich um Maßnahmen in Höhe von 6,8 Milliarden Euro, die sowohl in diesem Jahr als auch im Jahr 2021 gelten und Folgendes vorsehen:

  • Die Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmern des privaten Sektors für das Jahr 2021 werden um 3 Prozentpunkte von 39,7% auf 36,7% reduziert.
  • Der Solidaritätszuschlag für Beschäftigte des Privatsektors, Selbständige und Landwirte wird abgeschafft.
  • Sofort wird ein innovatives Subventionsprogramm für 100.000 neue Arbeitsplätze eingerichtet.
  • Das Programm "SYN-ERGASIA" (in Anlehnung an das Kurzarbeitergeld) wird gestärkt und bis Ende 2020 verlängert, wodurch die Gehälter derjenigen, die in den von der Pandemie betroffenen Sektoren Teilzeit arbeiten müssen, wieder aufgefüllt werden, ohne dass sie die Versicherungsrechte auf ihr Reallohn verlieren.
  • Der dritte Zyklus der Finanzierung zu günstigeren Konditionen für Unternehmen durch einen rückzahlbaren Vorschuss wird sofort eröffnet.
  • Die Maßnahme für die Erhöhung der geschätzten Abschreibungssätze in Höhe von 200% für digitale und grüne Anlageinvestitionen für drei Jahre (2021-2023) wird eingeführt.
  • Im Oktober werden rückwirkend Beiträge in Höhe von 1,4 Milliarden Euro der Hauptrenten für die elf Monate in 2015-2016 an rund eine Million Rentner ausgezahlt.
  • Die Grundsteuer ENFIA wird auf den 26 kleineren Inseln des Landes, die in den letzten Monaten besonders (von der Corona Krise) betroffen waren, sofort abgeschafft.
  • Für diejenigen, die in von der Corona Krise betroffenen Branchen beschäftigt sind, wird die Zahlung von Schulden, Steuern und Versicherungen, die in der ersten Phase der Pandemie ausgesetzt wurden, auf April 2021 verschoben.
  • Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird um noch sechs Monate für Transport, Kaffee, alkoholfreie Getränke, Kinos und touristische Dienstleistungen verlängert.
  • Die erste Wohnung schutzbedürftiger Haushalte ist bis Ende 2020 vor Auktionen geschützt.
  • Alle Arbeitslosenunterstützungen, die gerade abgelaufen sind, werden um weitere zwei Monate verlängert.

Finanzhilfe von 75 Millionen Euro für Unternehmen, die auf Inseln ansässig sind

Mit einem Betrag von 75 Millionen Euro werden kleine, sehr kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz auf den Inseln des Landes unterstützt. Dies ist im Gemeinsamen Erlass des Ministeriums (ΚΥΑ) für das Verkehrsäquivalent* 2020 vorgesehen, das vom zuständigen Minister für Schifffahrt und Inselpolitik, Giannis Plakiotakis, unterzeichnet wurde. Dieser Erlass hat Rückwirkung für förderfähige Belege/Dokumente ab dem 1.1.2020.

*Verkehrsäquivalent = Maßnahme, mit der die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom griechischen Festland zur Insel oder von Insel zu Insel mit den Kosten ausgeglichen werden sollen, die auf dem griechischen Festland für dieselbe Entfernung anfallen würden.

Regelungen zu vorzeitigen Entlassungen von freigestellten Auftragnehmern

Eine Ankündigung des Arbeitsministeriums genehmigt die vorzeitige Entlassung von suspendierten Auftragnehmern aus saisonalen Unternehmen, die aufgrund der Pandemiekrise suspendiert sind.

Das Ministerium weist darauf hin, dass für den Fall, dass Unternehmen, die saisonal und im Tourismussektor tätig sind und die Maßnahme zur Aussetzung von Arbeitsverträgen für einen Teil oder alle ihrer Arbeitnehmer angewendet haben und ihre Tätigkeit vor dem Ende der Tourismussaison aufgrund der Folgen der Pandemie einstellen müssen und die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer kündigt, dass diese Kündigungen nicht als ungültig gelten.Für die gleichen Saisonunternehmen erklärt das Arbeitsministerium, dass „es keine Verpflichtung besteht, die gleiche Anzahl von Arbeitsplätzen für den Zeitraum von 30 Tagen nach Ablauf der Aussetzung von Arbeitsverträgen beizubehalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die entlassenen Saisonarbeiter für die verbleibende Zeit nach Beendigung ihres Arbeitsvertrags und bis zum 30.9.2020 Anspruch auf eine Sonderentschädigung haben, solange sie nicht für einen anderen Arbeitgeber arbeiten.

Ergänzende Angaben zur Steuerminderung für Immobilienbesitzer

Vermieter, die gezwungen waren, die Miete von März bis Juni um 40% zu reduzieren, aber es nicht geschafft haben dem System die Erklärung über die Mietausfälle vorzulegen, um Anspruch auf einen Steuerabzug von 30% auf nicht eingezogene Mietbeträge zu haben, haben jetzt die Möglichkeit, diese Erklärungen innerhalb des von AADE (Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen) festgelegten Zeitraums über das Onlinesystem TAXISnet zu übermitteln. In diesem Zeitraum werden auch Korrekturerklärungen für Fehler bei der Einreichung von Erklärungen für 40% reduzierte Mieten von März bis August abgegeben.

Insbesondere besteht vom 4. September bis zum 23. September 2020 das Recht zur Einreichung:

  1. ursprünglicher Erklärungen über die Mietausfälle für die Monate März bis Juni 2020 an diejenigen Vermieter, die noch keine ursprünglichen Erklärung abgegeben haben und
  2. ergänzender Erklärungen über die Mietausfälle für die Monate März bis August an diejenigen Vermieter, die diese Erklärungen bereits eingereicht haben und korrigieren möchten.

Verkündung von 8 Arbeitsmarktinterventionen

Das Arbeitsministerium kündigte ein Paket mit 8 neuen Maßnahmen für betroffene Beschäftigte und Arbeitslose an, um den Markt bei der Anpassung an die von Civid-19 auferlegten Notbedingungen zu unterstützen.

Das Maßnahmenpaket (das sich noch in der Entwicklung befindet) sieht insbesondere Folgendes vor:

  1. Neuer institutioneller Rahmen für den Ausgleich der Abwesenheitszeit eines Arbeitnehmers aufgrund der Quarantäne.
  2. Neue Sonderurlaub für berufstätige Eltern von Kindern, die mit Covid-19 infiziert werden. Der neue Sonderurlaub wird vom Arbeitgeber und vom Staat kofinanziert. Eine ärztliche Bescheinigung muss vorliegen.
  3. Reduzierung der erforderlichen Anzahl von Versicherungstagen von 100 auf 50 für die Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosengeld) für Saisonarbeiter in Tourismusberufen und Berufen der Gastronomie.
  4. Verlängerung der neuen Sondervereinbarung für Homeoffice bis Ende 2020, die dem Arbeitgeber die Möglichkeit bietet, die Maßnahme einseitig durchzusetzen.
  5. Verlängerung der Aussetzung von Arbeitsverträgen und Sonderentschädigung auf 534 Euro für suspendierte Arbeitnehmer in den Bereichen Gastronomie, Verkehr, Tourismus, Sport, und Kultur, bis Oktober.
  6. Verlängerung (der Laufzeit) des Mechanismus "SYN-ERGASIA" (ähnlich der Kurzarbeitregelung) bis Ende des Jahres für alle Unternehmen, wie dieser bereits für Unternehmen im Luftverkehrssektor gilt.
  7. Verlängerung der Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosengeld) um 2 Monate für alle, deren Anspruch auf Subventionen im Juni, Juli und August abgelaufen ist. Empfänger von regulärer Arbeitslosenunterstützung erhalten bis zu 798,5 Euro (399,25 Euro pro Monat), Empfänger von Arbeitslosenunterstützung für selbstständig Erwerbstätigen bis zu 720 Euro (bis zu 360 Euro pro Monat) und Langzeitarbeitslosengeldempfänger bis zu 400 Euro (bis zu 200 Euro pro Monat).
  8. Finanzielle Unterstützung für Künstler, Fachleute aus Kunst und Kultur sowie Reiseleiter durch eine Gewährung einer Entschädigung für besondere Zwecke von 534 Euro pro Monat für 2 Monate.

Steuerabzug für Immobilienbesitzer mit corona-bedingten reduzierten Mieten

Die Entscheidung des stellv. Finanzministers Apostolos Vesyropoulos gibt den Immobilienbesitzer, die an wirtschaftlich betroffenen Bürger in Folge der Pandemie vermieten, das Recht auf einen Steuerabzug von 20% auf die erhaltene reduzierte Miete. Es haltet sich hierbei um Mieten, die aufgrund eines früheren Regierungsakts um 40% reduziert wurden.

Jeder betroffene Immobilienbesitzer kann über die staatliche Online-Plattform „Taxis“ über den Steuerabzug informiert werden, auf den er Anspruch hat. Der entsprechende Betrag wird mit einem Zahlungstermin nach dem 31. Juli 2020 von den diesjährigen Steuerpflichten abgezogen.

Praktisch bedeutet die oben genannte Regelung, dass die Besitzer 30% des Schadens als Steuerrückerstattung erhalten.

Schulden aus Ratenzahlungsvereinbarungen, Schulden zugunsten eines ausländischen Staates und Schulden aus der Rückforderung staatlicher Beihilfen sind von dieser Regelung ausgenommen.

EU-Kommission genehmigt griechischen Vorschlag für das SURE-Programm (Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency)

Die griechische Regierung hat von der EU-Kommission grünes Licht für die Maßnahmen erhalten, die sie zur Aufnahme in das SURE-Programm vorgelegt hat. Die Kommission schlug vor, dass der Europäische Rat den griechischen Vorschlag genehmigt, damit die Auszahlung der Finanzmittel in Raten erfolgt, wobei die erste im September ausgezahlt werden soll. Im Rahmen des SURE-Programms erhält Griechenland einen Kredit in Höhe von 2,7 Mrd. Euro, um Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsplätze zu ergreifen, die bereits seit März bestehen und in den kommenden Monaten weiterhin gelten werden.

Laut der entsprechenden Ankündigung des Finanzministeriums gehören zu diesen Maßnahmen:

  • Sonderentschädigung
  • Deckung der Versicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge vorübergehend ausgesetzt sind
  • Deckung der Versicherungsbeiträge von Saisonarbeiternehmern
  • Umsetzung des Programms „SYN-ERGASIA“ (Beschäftigungsbeihilfsprogramm, Synergasia=Kooperation)

Gesetz vom 22. August: Home-Office für Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor, die zu den Risikogruppen gehören

  • Falls Mitarbeiter zu besonders empfindlichen Bevölkerungsgruppen gehören und von zu Hause aus arbeiten möchten ist Arbeitgeber verpflichtet, diese Mitarbeiter im Homeoffice zu beschäftigen.
  • Gemäß dem Gesetz kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber um Homeoffice bitten. Hierfür ist lediglich Nachricht per Mobiltelefon nötig. Wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, dass die vom Arbeitnehmer erbrachten Dienstleistungen nicht von zu Hause aus angeboten werden können, setzt er den Arbeitsvertrag aus und der Arbeitnehmer erhält bis zum 30. September 534 Euro pro Monat.

Das Home-Office-Gesetz regelt Folgendes:

  • Mitarbeiter, die besonders empfindlichen Gruppen angehören, können auf Anfrage mit allen verfügbaren Mitteln (Telefon, E-Mail, SMS) im Homeoffice arbeiten.
  • Der Arbeitgeber muss den Antrag annehmen, sofern "die Arbeit von zu Hause erbracht werden kann".
  • Solange dies nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer mit Gesundheitsproblemen nicht mit anderen Personen in Kontakt kommt.
  • Wenn die Art der Arbeit aus Kundenkontakt besteht, setzt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers bis zum 30. September aus.

Die Entrepreneurship Fund II-Ansätze steigen auf 1,003 Milliarden. (TEPIX-II = Entrepreneurship Fund II, EF II)

Die Höhe des „Entrepreneurship Fund II“ werden nach der Entscheidung des Ministeriums für Entwicklung auf 1,003 Mrd. Euro (um 603 Mio. Euro erhöht) festgesetzt. Die Zuweisung zusätzlicher Ressourcen zum EF II erfolgt durch Beschluss des Stellv. Ministers Giannis Tsakiris. Ebenfalls ändert sich der Prozentsatz der Co-Investitionen in EF II zwischen der Hellenic Development Bank und den Banken von ursprünglich 40% - 60% auf 5% - 95%. Es wird klargestellt, dass die EF II-Plattform für neue Anträge nicht wieder geöffnet wird, da die zusätzlichen Ressourcen nur die bereits genehmigten Zuschüsse abdecken. Im Rahmen des EF II wurde die Darlehensvergabe von 12.900 Unternehmen genehmigt, und der beantragte Gesamtbetrag beläuft sich auf 2,6 Mrd. Euro. Mehr als 100.000 Anträge auf Betriebsmittelkredite mit Zinszuschuss wurden gestellt, so dass der beantragte Gesamtbetrag die 10 Mrd. Euro übersteigt.

JEREMIE-Initiative zur Förderung der Gewährung von Darlehen oder Garantien, Rückzahlung stehen wieder zur Verfügung

Die vom Stellv. Minister für Entwicklung und Investitionen, Giannis Tsakiris und dem Europäischen Investitionsfonds unterzeichnete Änderung der Finanzierungsvereinbarung des Programms sieht die Verwendung, der an den Jeremie-Holding Fund zurückzuzahlende Ressourcen für neue Finanzierung von Unternehmen vor. Die Jeremie-Ressourcen aus der Finanzierung, die an den Fonds zurückgegeben wurde, entweder durch Rückzahlung von Darlehen oder nach erfolgreicher Desinvestitionen, werden im Rahmen dieser Vereinbarung wieder auf den Markt zur Verfügung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Jeremie Fund im Rahmen von EU-Strukturfondsmitteln über Holding-Fonds kleine und mittlere Unternehmen finanziert oder an deren Finanzierung teilnimmt.

Regierungsbeschlüssen zur Unterstützung von Investitionen in das verarbeitende Gewerbe und in den Primärsektor

1.Der Industrie-Regierungsausschuss für die Entwicklung einer nationalen Industriestrategie wurde durch Gesetz des Ministerrates eingerichtet, um Investitionen im Sektor der Verarbeitung zu unterstützen. Der Ausschuss besteht aus dem Minister für Entwicklung und Investitionen (Vorsitzender), dem Finanzminister, dem Minister für Umwelt und Energie, dem Minister für Bildung und Religionsthemen, dem Minister für Arbeit und Sozialfragen und dem Minister für Digital Governence.

Der Präsident der Union der Regionen Griechenlands, der Präsident der Zentralunion der Kammern Griechenlands, der Präsident des Verbandes der Unternehmen und Industrien, der Präsident des Industrieverbands, der Präsident des zivilen gemeinnützigen Unternehmens "Griechische Produktion – Industrierat für Entwicklung" und der Präsident des Stiftung für Wirtschafts- und Industrieforschung nehmen ohne Stimmrecht teil, wenn sie vom Vorsitzender eingeladen werden.

2. Der Minister für landwirtschaftliche Entwicklung und Ernährung, Makis Voridis, der Minister für Entwicklung und Investitionen, Adonis Georgiadis, und der stellvertretende Minister für landwirtschaftliche Entwicklung, Kostas Skrekas, unterzeichneten eine gemeinsame Entscheidung über die Arten von Investitionen im Primärsektor, die unterstützt werden sollen.

So werden Investitionsprojekte in den folgenden Sektoren von der Beihilferegelung abgedeckt:

  • Der Sektor der pflanzlichen Produktion, der Betriebe aller Art und Pflanzenproduktionssysteme (konventionelle, biologische und zertifizierte Produktion) umfasst.
  • Der Bereich der tierischen Produktion, der Rinderhaltungsbetriebe, Schaf- und Ziegenhaltungsbetriebe, Schweinehaltungsbetriebe, Geflügelhaltungsbetrieben umfasst.

Wie Griechenland von der EU finanziell unterstützt wird:

Das gesamte Unterstützungspaket für Griechenland übersteigt 72 Mrd. Euro. Es handelt sich um Beihilfe, die im Zeitraum 2021-2027 zur Verfügung gestellt werden.

  • 40 Mrd. EUR werden aus dem Gemeinschaftshaushalt und 32 Mrd. EUR aus dem Recovery Fund bereitgestellt.
  • Die 40 Mrd. Euro werden Griechenland zu flexibleren Bedingungen bereitgestellt im Vergleich zu denen für die NSRF (National Strategic Reference Framework / ESPA).
  • Von den 32 Mrd. Euro des Recovery Funds werden 19,5 Mrd. Euro als Zuschüsse und 12,5 Mrd. Euro als Kredite zu Vorzugsbedingungen gewährt.
  • Die ersten Auszahlungen werden Anfang 2021 durchgeführt.
  • Bis 2022 werden 19,5 Mrd. Euro von den insgesamt 32 Mrd. Euro des Recovery Funds ausgezahlt.

Die Beihilfe in Griechenland wird mit folgender Perspektive gewährt:

  • Senkung der Steuern, die derzeit Einzelpersonen und juristischen Personen auferlegt werden
  • Förderung des Unternehmertums
  • Förderung der Privatinvestitionen
  • Ankurbelung der Beschäftigung
  • Verbesserung der Gesundheitsstrukturen

Wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen

Auf 1,15 Mrd. Euro steigt die (finanzielle) Unterstützung durch das Entwicklungsgesetz

Nach der gemeinsamen Entscheidung der Minister für Finanzen, Entwicklung und Investitionen werden im Rahmen des Entwicklungsgesetzes den Unternehmen in diesem Jahr weitere 500 Mio. Euro in Form von Steuerbefreiungen, Zuschüssen, Leasingbeihilfen und Subventionen zur Förderung der Beschäftigung zugewiesen.
Der bereitgestellte Gesamtbetrag erhöht sich von 650 Mio. Euro auf 1,15 Mrd. Euro.
Der Gesamtbetrag der Steuerbefreiung der im Jahr 2020 angekündigten Regelungen (Regelung 4399/2016) wird wie folgt festgelegt:

  • 420 Mio. EUR für das Programm „Allgemeines Unternehmertum“ (General Entrepreneurship)
  • 20 Mio. EUR für das Programm „Unternehmertum von sehr kleinen und kleinen Unternehmen“
  • 150 Mio. EUR für das Programm „Verstärkung der mechanischen Ausrüstung“
  • Der Gesamtbetrag der Zuschüsse, der Leasingbeihilfen und der Subventionierung der Beschäftigungskosten für neu geschaffene werden wie folgt festgelegt:
  • 280 Mio. EUR für das Programm „Allgemeines Unternehmertum“
  • 280 Mio. EUR für das Programm „Unternehmertum von sehr kleinen und kleinen Unternehmen“

Memo zur aktuellen Situation - Maßnahmen zur Pandemieeingrenzung und Krisenmanagement

Aussetzung von Scheckzahlungen

Die Fristen für Fälligkeit und Zahlung von Schecks und Schuldscheinen (mit Zahlungsdatum vom 18.11.2020 bis 31.12.2020) werden für 75 Tage ausgesetzt. Die Hellenic Banking Association (Griechische Bankenvereinigung) verkündigte, wie dies umgesetzt werden soll. Die zahlungspflichtigen Personen sind in drei Kategorien unterteilt: die erste Kategorie umfasst die Aktivitätskategorien (ΚΑΔ) der von der Pandemie wirtschaftlich betroffenen Unternehmen, die zweite Kategorie umfasst die Aktivitätskategorien, die im Dezember 2020 in die Liste der betroffenen Unternehmen aufgenommen werden, und die dritte Kategorie umfasst die übrigen Aktivitätskategorien. Für die jeweiligen Kategorien gelten die entsprechenden Verfahren.

Preisobergrenze für Covid-19 Tests

Gemäß Generalsekretär für Handel und Verbraucherschutz des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen, Panagiotis Stampoulidis, wird für den Diagnosetests von Covid -19 eine Höchstpreisgrenze auferlegt.

Laut Aussagen des Ministeriums beträgt die höchste Gebühr für den RT-PCR-Molekulartest zur Diagnose von SARS-CoV-2 (Coronavirus) 40 Euro und die höchste Gebühr für den Rapid Test (Schnelltest) zur Diagnose von Coronavirus-Antigen SARS- CoV-2 beträgt 10 Euro.

Verlängerung des landesweiten Lockdowns bis zum 7. Dezember

Die Regierung kündigte die Verlängerung des Lockdowns bis Montag, den 7. Dezember an. Die Entscheidung wurde aufgrund der hohen epidemiologischen Belastung des Landes als notwendig erachtet. Die große Anzahl von Infektionsfällen in Bezug auf die Bevölkerung in Gebieten wie Thessaloniki, Serres, Larissa, Magnesia, Etoloakarnania, Achaia und Lesbos ist das, was die Gesundheitsbehörden am meisten beunruhigt.

Laut Regierungssprecher Stelios Petsas verfolge die Regierung mit Hilfe von Experten die Entwicklungen und wird die nächsten Schritte bekannt geben, wenn mehr Daten über den Verlauf der Pandemie vorliegen.

Verlängerung der Home-Office-Verpflichtung für Arbeitnehmer

Das obligatorische Homeoffice für alle griechischen Unternehmen auf 50% der Mitarbeiter, die von zuhause arbeiten können, wird bis zum 31. Dezember verlängert. Laut der neuen Ministerentscheidung, die vom Minister für Arbeit und Soziales, Giannis Vroutsis, unterzeichnet wurde, werden das obligatorische Homeoffice und die gestaffelte Arbeitszeiten in Unternehmen des privaten Sektors im ganzen Land bis zum 31. Dezember verlängert.

Gemäß der Ministerentscheidung müssen alle griechischen Unternehmen vor Arbeitsbeginn im Online-System "Ergani" die 50% ihrer Mitarbeiter bekannt geben, die vom Homeoffice arbeiten werden.

Im Zentrum der Pandemie befinden sich lt. Pressemeldungen immer noch die Stadt Thessaloniki und Nordgriechenland.

Der Bürgermeister der Stadt Thessaloniki, K. Zervas betonte während seiner gestrigen Rede vor dem Stadtrat von Thessaloniki (Anm.: digitale Sitzung), dass sich die Stadt derzeit in einem tiefen rot befinde. Die nächsten 10 Tage werden schwer sein und er appellierte an alle Bürger der Stadt, sich möglichst streng und genau an die von der Regierung verhängten Maßnahmen zu halten.

Der griechische Regierungssprecher Petsas verkündete in einem Radiointerview, dass die endgültige Entscheidung über die Verlängerung des angehängten lockdowns am Ende dieser bzw. Anfang nächster Woche (Freitag bzw. Montag) gefasst und verkündet wird. Zu erinnern ist, dass der lockdown bis zum 30.11.2020 verhängt worden ist. Die Regierung erwarte, dass die Zahlen der Infizierten jeden Tag etwas fallen. Petsas erinnerte an die 3-Phasen-Öffnung im Frühjahr. Bzgl. der Schulöffnungen sagte er, dass die Schulen im Vergleich zur Frühjahrs-Welle eine niedrigere Pandemie-Belastung vorweisen, sodass diese höchstwahrscheinlich früher als später öffnen werden. Sollte sich demnach ein Rückgang der Zahlen feststellen lassen, seien die Schulen die ersten Einrichtungen, die wieder öffnen werden. Anschließend sei die Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte geplant und als letztes die Öffnung der Gastronomie.

Regierung kündigt strengere Ausgangssperren an

Der Stellv. Minister für Katastrophenschutz und Krisenmanagement, Nikos Chardalias, kündigte neue restriktive Maßnahmen für die Bürger an, um die weitere Ausbreitung des Covid-19 zu stoppen. Die zuständigen Behörden haben folgendes entschieden:

  • Ausgangssperre im ganzen Land von 21.00 bis 05.00 Uhr ab Freitag, dem 13. November. Es gelten nur bestimmte Ausnahmen: Arbeitsgründe, Gesundheit und Ausführen von Haustieren nur wenige Gehminuten vom Haus entfernt.
  • Für den Zeitraum der Nachtausgangssperre und nur für die obengenannten Ausnahmen, ist das vorherige Senden einer SMS an 13033 erforderlich: Ausgang aus gesundheitlichen Gründen die Nummer 1 und für die Begleitung eines Haustiers die Nummer 6. Für die Arbeit in dieser Zeit ist eine Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich.

In Bezug auf die sportliche Beschäftigung gilt die Einschränkung nicht für die Sportvereine, sondern nur für die Einzelübung (mit bis zu drei Personen), für die nachdrücklich empfohlen wurde, dass sie in der Nähe des Wohnsitzes des Athleten stattfinden soll.

In Bezug auf Telearbeit muss jede private und öffentliche Organisation ab Freitag einen Bericht erstellen, in dem ihre Tätigkeit dokumentiert wird.

Rigorose Ausgangssperre in ganz Griechenland – Reisewarnung des Auswärtigen Amts

Griechenland gilt seit dem 07.November im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) als hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4 von 6). Mit anhaltenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr sowie weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben ist bis auf weiteres zu rechnen. Die Regionen Westmakedonien, Attika, Epirus, Thessalien, Ostmakedonien und gelten seit dem 08.11.2020 als Risikogebiete. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Westmakedonien wird daher vom Auswärtigen Amt aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Überregionale Reisen werden verboten. Der internationale Flugverkehr am Flughafen Athen bleibt aufrecht, der nationale Flugverkehr soll nur mehr für unbedingt notwendige Reisen gestattet sein (Rückkehr zum festen Wohnsitz, Familienzusammenführungen, berufliche Gründe, gesundheitliche Gründe).

Landesweiter Lockdown - Zone C

Der griechische Premierminister Mitsotakis hat für gesamt Griechenland einen „Lockdown“ (Zone C – Grau – siehe oben) beginnend mit 07.11.2020, 06:00 Uhr, verkündet.

Regelungen, die landesweit gelten:

  • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Innen- und Außenbereichen
  • Ausgangssperre zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr
  • Zusammenkünfte sind nicht erlaubt
  • Schließung von Restaurants, Cafes und Bars. Take-Away und Lieferungen sind erlaubt
  • Schließung von Museen, Kinos, Theater, Fitnessstudios, Einzelhandel, Produktionsunternehmen, und Friseure
  • Grundschulen und Kindergärten bleiben geöffnet
      • Tagsüber darf man sich nur nach Senden eines Codes mittels kostenfreier SMS an 13033 draußen aufhalten (Option 1: gesundheitliche Gründe, Option 2: wichtige Einkäufe, Option 3: öffentliche Dienstleistungen nach vorheriger Terminvereinbarung, Option 4: Unterstützung bedürftiger Menschen, Transport von Lebensgefährten/Kindern zur Arbeit/Schule, Option 5: Beerdigungen und Besuch von getrennt lebenden Elternteilen, Option 6: Sport außer Haus und Versorgung von Haustieren)
      • Der Weg zwischen Wohnung und Arbeit ist nur mit einem Typ A Zertifikat des Arbeitgebers erlaubt, eine SMS ist in diesem Fall nicht notwendig.
      • Geschäfte, Friseure und Körperpflegedienstleitungen bleiben geschlossen, Geschäfte für Lebensmittel bleiben geöffnet.
      • Gastronomiebetrieben müssen schließen, Lieferungen sind erlaubt.
      • Reisen außerhalb der Regionaleinheit ist verboten.
      • Verkehr innerhalb der Regionaleinheit ist nur aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen erlaubt.

Menschen, die Symptome der Krankheit verspüren, werden aufgefordert einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organisation) anzurufen und zu Hause zu bleiben. Die nationale griechische Gesundheitsbehörde hat folgende Rufnummern eingerichtet:

• 1135 (24h-Hotline, nur innerhalb Griechenlands anwählbar)

• (0030) 210 521 2054, (0030) 210 521 2000

Ausgangssperren und strikter lokaler Lockdown in Thessaloniki und Serres

Für die Gebiete von Thessaloniki und Serres wurde aufgrund der hohen Anzahl von Covid-19-Fällen in den vergangenen Tagen für zunächst zwei Wochen ein strikter Lockdown ausgerufen.

So gelten seit dem 03.11. um 06:00 Uhr folgende Regelungen:

  • Ausgangserlaubnis über SMS bei sechs Gründe (siehe unten).
  • Ausgangssperre von 21.00 bis 05.00 Uhr, lediglich sind Bewegungen aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen gestattet.
  • Inlands- und Auslandsflüge zum und vom Flughafen Mazedonien werden ausgesetzt.
  • Die Regionen dürfen nicht verlassen oder betreten werden.
  • Kirchen sowie der Einzelhandel bleiben geschlossen.
  • Schulen bleiben weiterhin geöffnet unter Einhaltung strikter Hygiene- und Abstandsregelungen.

Ausgangserlaubnis über SMS an Nummer 13033

Über eine SMS an die Nummer 13033 wird der Außenaufenthalt angekündigt und genehmigt, der nicht mit dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz begründet ist.

Form der zu SMS an 13033:

X_Vorname_Name_Privatadresse (_=Leerstelle)

Statt X den Grund mit 1, 2, 3, 4, 5, 6 angeben

  1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
  2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert
  3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist)
  4. Hilfeleistung für bedürftige Personen (dazu soll auch die Fahrt zur Schule zählen)
  5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.)
  6. Sport im Freien oder Ausführen von Haustieren (max zu zweit unter Einhaltung des erforderlichen Abstands von 1,5 Metern)

Die erhaltene SMS mit der Ausgeherlaubnis muss zusammen mit dem Personalausweis bei Polizei-Kontrollen vorgezeigt werden.

Erneute Änderung der Karte mit Sicherheitsstufen der öffentlichen Gesundheit

So ändert sich erneut die Karte, in der das griechische Staatsgebiet in Sicherheitszonen unterteilt ist. Die regionalen Einheiten des Landes werden nun in drei Zonen eingeteilt, abhängig von der Anzahl der identifizierten Infektionsfällen:

      • Die erste Zone (gelb markiert) ist als "Beobachtungszone" definiert und umfasst Gebiete, die relativ wenige Fälle aufweisen.
      • Die zweite Zone (rot markiert) stellt das "Erhöhte Risiko" dar und umfasst die Gebiete mit erhöhter Fallanzahlen von Corona-Infektionen.
      • Die dritte Zone (grau markiert) definiert die Regionen, in den ein lokaler Lockdown und Ausgangssperren ausgerufen wurden.

Die neuen Restriktionsmaßnahmen für ganz Griechenland ab dem 03. November

Während der gestrigen Informations-PK wurden 1.678 neue Fälle und weitere 9 Todesfälle in Griechenland angekündigt. Somit steigt die Zahl der Gesamtinfizierten im Land auf insgesamt 40.929 und die Zahl der Todesfälle auf 635. Derzeit werden 140 Personen intubiert. Da die Zahl der bestätigten Fälle in der nordgriechischen Metropole Thessaloniki in den letzten Tagen rapide steigt, werden heute während der Konferenz zwischen PM Mitsotakis und Gesundheitsexperten weitere Überlegungen zur Eindämmung der Fälle angestellt. Insbesondere wird es um die Regionen Zentralmakedonien und Westmakedonien & Thrakien gehen.

Die griechische Regierung ergreift zur Eindämmung der Pandemiekrise strikte Maßnahmen, die am 03. November um 06:00 Uhr in Kraft treten. Die Maßnahmen sehen Folgendes vor:

Das griechische Staatsgebiet wird in zwei statt in vier Zonen unterteilt. Die erste ist als "Beobachtungszone" definiert und umfasst Präfekturen, die relativ wenige Fälle aufweisen und bis heute als Stufen "Bereitschaft: grün" und "Beobachtung: gelb" galten.

Die zweite Zone ist das "Erhöhte Risiko" und umfasst die Präfekturen mit erhöhter Fallanzahlen von Corona-Infektionen, d.h. jene Zonen, bis heute als Stufen "Erhöhte Beobachtung: orange" und "Erhöhtes Risiko: rot" gekennzeichnet waren.

 

Für die erste Zone hat die Regierung folgende zusätzliche Maßnahmen beschlossen:

  • Maskenpflicht drinnen und draußen,
  • Versammlungsverbot,
  • Ausgehrbeschränkung von 00:00 Uhr bis 5:00 Uhr,
  • 50% Home-Office-Tätigkeiten im öffentlichen und privaten Sektor,
  • Komplettes Fernstudium an Universitäten.

Für die zweite Zone hat die Regierung folgende zusätzliche Maßnahmen beschlossen:

  • Betriebsunterbrechung aller Gastronomiebereiche mit Ausnahme des Delivery-Geschäfts.
  • Betriebsunterbrechung in den Bereichen Unterhaltung, Kultur und Sport, Bars, Cafés, Kinos, Museen und Theater sowie Turnhallen.
  • Reisen außerhalb der Präfekturen sind nicht eingeschränkt.
  • Einzelhandelsgeschäfte, Branchen und Schulen bleiben geöffnet.
  • Stufe 1 – Erhöhte Beobachtung
  • Stufe 2 – Erhöhtes Risiko

Lockdown für mehrere griechische Städte – Alarmierende Entwicklung in Nordgriechenland

Im Kampf gegen das Corona-Virus hat die griechische Regierung einen Lockdown (gültig ab dem 30. Oktober, 06:00 Uhr) für die Städte Thessaloniki, Larisa, Serres, Ioannina und Rodopi in Mittel- und Nordgriechenland angeordnet.

Wie bereits beim Ausbruch der Pandemie im Frühjahr müsse Griechenland härter und schneller Maßnahmen ergreifen als andere Länder, um das Schlimmste zu verhindern und den Druck auf das Gesundheitssystem zu mindern, sagte Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis am 29. Oktober in einer Fernsehansprache.

Die Maßnahmen ähneln jenen in Deutschland; so sollen beispielsweise Kinder weiterhin zur Schule gehen, aber Versammlungen sind verboten und Restaurants müssen geschlossen bleiben.

Verlängerung der Aussetzung von Arbeitsverträgen und Sondervergütungen

Die Verlängerung der Maßnahme zur Aussetzung von Arbeitsverträgen und die Sondervergütung der betroffenen Arbeitnehmer in Höhe von 534,00 Euro für den Monat Oktober wurde für insgesamt 72 förderfähige Branchen (KAD) beschlossen. Die Bestimmung gelten nur für Arbeitnehmer, die bis zu 15. September eingestellt wurden.

Die Liste der betroffenen förderfähigen Branchen bleibt die gleiche, wie im August und September und umfasst Unternehmen (Hotels, Unterkünfte), Lebensmittel, Sport, Kultur, Transport und andere betroffene Branchen, wie Pelzartikelproduzenten.

Nach dem aktuellen Stand gilt u. A. Folgendes:

  • Arbeitsverträge jener Mitarbeiter von Unternehmen, die im September aufgrund staatlicher Anordnung geschlossen wurden und dieser Status im Oktober bestehen bleibt, werden bis zur Aufhebung der Betriebsunterbrechung durch staatliche Anordnung ausgesetzt.
  • Nach Ablauf der Suspendierungsfrist werden befristete Arbeitsverträge um die vereinbarte Restzeit verlängert.
  • Unternehmen sind verpflichtet, keine Kündigungen von Arbeitsverträgen und Personalabbau vorzunehmen.
  • Betroffene Unternehmen können die Aussetzung von Arbeitsverträgen teilweise für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern bis zu 100%, mittels einer eidesstattlicher Erklärung des Unternehmens im Arbeitsinformationssystem "Ergani" beantragen.

Verlängerung der Fluganweisungen bis zum 6. & 8. November

  • Flüge zu den Flughäfen Kozani "Filippos" und Kastoria "Aristotelis" sind bis zum 6. November ausgesetzt
  • Flüge zwischen Griechenland - der Türkei und Griechenland - Katalonien in Spanien sind bis zum 11.08.2020 ausgesetzt.
  • Bis zum 8. November werden alle Flüge von und nach Griechenland von Albanien und Nordmakedonien nur über den Flughafen Athen "Eleftherios Venizelos" durchgeführt.
  • Das aktuelle NOTAM (Notice To AirMen) wird bis zum 8. November 2020 verlängert. Dies sieht vor, dass Passagiere, die per Flugzeug aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Polen, der Tschechischen Republik, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Malta, Belgien, Spanien, Albanien und Nordmakedonien (insgesamt 11 Länder) nach Griechenland reisen, das Land nur mit einem negativen Covid-19-Test betreten dürfen.
  • Die Luftverkehrsrichtlinie, die ein Einreiseverbot für nichteuropäische Staatsbürger (Nicht-EU-Bürger) vorsieht, wird bis zum 8. November 2020 verlängert. Staatsbürger und ständige Einwohner folgender 9 Länder sind hiervon ausgeschlossen: Singapur, Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Uruguay und die Vereinigten Arabischen Emirate. Bei der Einreise werden stichprobenartige Corona-Tests durchgeführt. Zur bereits bestehenden Richtlinie, wurden Kanada, Georgien und Tunesien vom Einreiseverbot ausgeschlossen
  • Die maximale Einreisebeschränkung von 10.000 Passagieren pro Woche von Israel zu allen Flughäfen in Griechenland bleibt bestehen, wobei die Einreisenden weiterhin nur mit einem negativen Covid-19-Test in das Land dürfen.
  • Die Luftverkehrsrichtlinie für russische Einwohner wird bis zum 8. November verlängert, die nur die Einreise mit einem negativen Test covid-19 an den Flughäfen Athen, Thessaloniki und Heraklion sowie maximal 500 Passagiere pro Woche ermöglicht.

Neue Maßnahmen: Maskenpflicht und lokale Ausgangsbeschränkungen

In einer Rede des Premierministers Kyriakos Mitsotakis wurden neue, deutlich als die zuvor beschlossenen Maßnahmen gegen das Coronavirus angekündigt.

Ab Samstag, den 24. Oktober um 06:00 Uhr und bis auf weiteres ist in Regionalbezirken mit einer Risikostufe von 3 oder 4 der Ausgang von 00:30 bis 05:00 Uhr verboten. Die Regionen Attika und Thessaloniki gehören zu diesen Gebieten.

Diejenigen, die nachts arbeiten, sowie Notfälle, sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen.

Zusätzlich, gilt in diesen Bezirken in geschlossenen und in freien Räumen eine Maskenpflicht.

Negativ-Rekord von COVID-19 Fällen verzeichnet – Regierung kündigt Maßnahmen an

  • Am 20. Oktober wurde in Griechenland ein neuer Negativ-Rekord von COVID-19 Fällen verzeichnet. Von den 667 Neuinfizierten, wurden 250 in der Region Attika und 125 in Thessaloniki registriert.
  • In Thessaloniki wurden im AHEPA-Krankenhaus 10 Menschen des Krankenhauspersonals (Pfleger, Verwaltung, Labormitarbeiter) positiv auf das Virus getestet. Unter den 10 Infizierten befindet sich auch der Augenarzt der Klinik. Aufgrund dessen wurden am 20. Oktober alle geplanten Augenoperationen abgesagt, sodass die Identifizierung des Kontaktkreises des betroffenen Arztes stattfinden kann. Derzeit befindet sich eine Mannschaft der EODY (Nationale Gesundheitsbehörde) im AHEPA-Krankenhaus, um das restliche Personal zu testen.
  • Laut Presseberichten soll es in einem weiteren Krankenhaus ebenfalls 2 positiv-getestete Fälle geben. Dies wurde jedoch noch nicht offiziell bestätigt.
  • Am Abend des 20. Oktober fand eine kurzfristig einberufene Besprechung im Amtssitz des PM statt. Gegenstand der Besprechung war der neue Negativrekord der Fallzahlen. Dabei wurden keine Entscheidungen gefasst. Laut Pressebericht wird die griechische Regierung die Fallzahlen in den nächsten 24-48 Stunden beobachten und dann erst Konsequenzen daraus ziehen. Auf alle Fälle wird es sich bei den neuen Maßnahmen um örtliche Maßnahmen handeln – keinesfalls landesweite.
  • Während der gestrigen Informations-PK rief der Vizeminister für Zivilschutz v.a. die Regionen Thessaloniki, Ioannina, Kastoria, Serres und Böotien zu erhöhter Vorsicht und Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen auf.

Lockdown in Kozani - Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus

Das Generalsekretariat für Handel und Verbraucherschutz des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen hat ein Rundschreiben herausgegeben, in dem erläutert wird, wie die Abstände und andere Schutzmaßnahmen in der regionalen Einheit von Kozani für Dienstleistungen eingehalten werden, die keine rein kommerziellen Aktivitäten darstellen.

Die entsprechenden Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus COVID19 sind in einer gemeinsamen Ministerentscheidung vorgesehen.

Im Rundschreiben des Generalsekretärs für Handel und Verbraucherschutz werden folgende erwähnt:

  1. Der Geltungsbereich der obigen Entscheidung umfasst nicht den Betrieb der folgenden Unternehmen: a) Tankstellen, Brennholzläden usw., b) Apotheken, c) Optikergeschäfte und Hörgeräteläden, d) Fahrzeug- und Reifenreparaturwerkstätten, e) elektronischer oder telefonischer Handel mit Hauszustellung (E-Shop usw.), sowie Rechnungszahlungsdienste, Erneuerung des Guthabens, Reparatur und Austausch mobiler Geräte.
  2. Während der Gültigkeit der Maßnahmen, die durch die oben genannte gemeinsame Ministerentscheidung vorgesehen sind, ist die Verbringung von gewerblichen Verkäufern und Herstellern der öffentlichen Märkte von beiden Seiten zur und von der regionalen Einheit von Kozani zu anderen regionalen Einheiten des Landes verboten.
  3. Die Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der oben genannten Entscheidung eingestellt wurde, dürfen Wartungsarbeiten, Reparaturen usw. durchführen.

Ministerentscheidung über die staatliche Beitragsübernahmen

Die Entscheidung des griechischen Arbeitsministers sieht vor, wie der Staat die Arbeitgeber- oder Arbeitsbeiträge für Arbeitnehmer in Kurzarbeit (Syn-Ergasia–Programm in Griechenland) sowie für Arbeitnehmer, die vom Programm ausgeschlossen sind, abdecken wird.

Diese Entscheidung betrifft saisonale Unternehmen und Unternehmen, die im Luftverkehr und in der Küstenschifffahrt tätig sind.

Insbesondere für saisonale Unternehmen, die zum Register der förderfähigen Branchen gehören und mehr als 50% ihres Bruttoeinkommens erhalten haben, gilt im 3. Quartal von 2020 Folgendes:

  • 100% der Arbeitgebersozialabgaben werden vom 1.7.2020 bis zum 30.09.2020 für alle Mitarbeiter der Unternehmen, die nicht im Kurzarbeit-Programm Syn-Ergasia sind übernommen.
  • Für Unternehmen, die Mitarbeiter in den "Synergasia" -Mechanismus einbeziehen, gibt es einen doppelten Subventionsmechanismus:

Für den Teil des Personals, der kein Teil des Mechanismus ist, werden 100% der Arbeitgebersozialabgaben vom 1.7.2020 bis 30.09.2020 subventioniert.

  1. Für den Teil des Personals, der Teil des "Syn-Ergasia" -Mechanismus ist, werden vom 1. Juli bis 15. Oktober 100% der Arbeitgeberbeiträge subventioniert. Zusätzlich zu diesem Zuschuss werden für diejenigen Arbeitnehmer, die Teil des Mechanismus sind, 100% der Arbeitnehmerbeiträge entsprechend der Zeit, in der sie nicht beschäftigt sind, subventioniert. Dies gilt für den Zeitraum vom 1. Juli bis 15. Oktober.
  2. Für die im Luft- und Küstenverkehr tätigen Unternehmen und insbesondere für die Arbeitnehmer, die Teil des Mechanismus "Syn-Ergasia" sind, werden vom 1. Juli bis 31. Dezember 100% der Arbeitgebersozialabgaben subventioniert.

Insbesondere für die im früheren NAT (Navy Retirement Fund) versicherten Arbeitnehmer werden vom 1.7.2020 bis zum 30.09.2020 100% der Arbeitgebersozialabgaben für alle Versicherungszweige subventioniert, zu denen das besagte Personal gehört.

Attika: Die Maßnahmen für den Arbeitsmarkt werden um einen Monat verlängert

Die außerordentlichen Maßnahmen der Regierung in Bezug auf den Arbeitsmarkt aufgrund des Coronavirus werden um einen Monat verlängert. Das neue Ablaufdatum wurde auf den 31. Oktober festgelegt. Die Entscheidung betrifft folgende Maßnahmen:

  • Obligatorisches Homeoffice
  • Gestaffelte Arbeitszeiten in Attika
  • Der Munden-Nasen-Schutz ist im Arbeitsumfeld obligatorisch. Die Arbeitnehmer, die in einem privaten Raum ohne Anwesenheit einer weiteren Person arbeiten, sind von der Verpflichtung befreit.

Die Einstellung der Beschäftigung schutzbedürftiger Gruppen von Arbeitnehmern im privaten Sektor, wenn die Fernbeschäftigung (Homeoffice) oder Backoffice-Arbeit nicht möglich ist.

Schließlich, wird für berufstätige Eltern ein Sonderurlaub genehmigt, wenn Schulen oder Schulabteilungen aufgrund des Coronavirus geschlossen sind.

Fluganweisungen bis zum 12. Oktober gültig

  • Nur mit einem negativen PCR-Test werden vom Samstag, 3. Oktober, bis 12. Oktober, Passagiere mit Flugzeug aus Polen einreisen. Der negative PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft sein.
  • Passagiere aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Malta, Belgien, Spanien, Albanien und Nordmakedonien werden nur mit einem negativen PCR-Test einreisen. Der negative PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft sein. Bei der Ankunft in Griechenland werden auch Stichprobenprüfungen unterzogen.

Für alle Passagiere internationaler Flüge gilt es bis zum 12. Oktober ein obligatorisches Ausfüllen des „Passenger Locator Form (PLF)“

Einreisebeschränkungen für Reisende aus der Tschechischen Republik

Passagiere, die mit dem Flugzeug aus der Tschechischen Republik nach Griechenland reisen, werden nur mit einem negativen Covid-19-Test in das Land einreisen, der bis zu 72 Stunden vor ihrer Ankunft mittels PCR durchgeführt wird.

Diese ist eine von der Zivilluftfahrtbehörde herausgegebene Luftfahrtrichtlinie (NOTAM), die vom Montag, 28. September bis Mittwoch, 30. September 2020 gültig ist.

Gleichzeitig bleibt die Verpflichtung bestehen, das Passagierlokalisierungsformular (PLF) unter der elektronischen Adresse travel.gov.gr vor der Ankunft in Griechenland auszufüllen.

Neue Anti-Covid-Maßnahmen für Attika, geltend vom 21. September bis zunächst 04. Oktober)

Für die Region Attika gelten folgende neuen Maßnahmen:

  1. Maximal 9 Personen in Versammlungen im Innen- und Außenbereich, mit Ausnahme der Maßnahmen, die bereits in Gastronomie-Geschäfte ergriffen wurden.
  2. Konzerte im Innen- und Außenbereich sowie Filmvorführungen sind ausgesetzt.
  3. Verpflichtung zum Home-Office für 40% der Arbeitnehmer des öffentlichen und privaten Sektors.
  4. Gestaffelte Arbeitszeiten im öffentlichen Sektor: Ankunft in drei Gruppen (um 7, 8 und 9 Uhr morgens) und Abgang in vier Gruppen (innerhalb von zwei Stunden nach Arbeitsende)
  5. Maximal 20 Personen bei Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen.
  6. Verpflichtende Verwendung einer Maske im öffentlichen Verkehr.

Strikte Beschränkungsmaßnahmen in Attika

Der stellv. Minister für Katastrophenschutz und Krisenmanagement, Nikos Chardalias, kündigte sechs neue Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 in Attika an, die vom 16. bis 30. September gelten.

  • Bei allen Konzerten, die im Freien stattfinden, gelten eine Belegungsgrenze von 50%, eine Verpflichtung zur ausschließlichen Teilnahme am Sitzplatz, die obligatorische Verwendung einer Maske sowie Alkohol- und Rauchverbot.
  • Der Betrieb der Nachtclubs mit Live-Musik und geschlossenen Konzertsälen wird für 14 Tage eingestellt.
  • In Sommer- und Winterkinos und Theatern reduziert die Belegungsgrenze von 75% auf 60%. Die Gäste müssen am Ein- und Ausgang sowie während der Vorstellung eine Maske tragen.
  • Das Tragen einer Maske in allen geschlossenen Arbeitsplätzen (öffentlich und privat) ist obligatorisch, genauso in sämtlichen offenen Versammlungsorten (Plätze, Bushaltestellen, Warteschlangen in Geschäften, Demonstrationen, Ereignisse politischer Parteien usw.), wo die Regel des Abstandes von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Weiterhin gilt die ausdrückliche Empfehlung für die Verwendung einer Maske in allen anderen offenen Räumen.
  • Marktplätze dürfen lediglich zu 50% betrieben werden. Die Verwendung einer Maske für Verkäufer und Verbraucher und 3 Meter Standabstand sind obligatorisch. Es ist möglich, dass der Marktplatz innerhalb derselben Woche in demselben Gebiet parallel operiert.
  • An den Tischplätzen in Gastronomie-Geschäfte beträgt die maximale Belegungsgrenze 6 Personen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Regel von 50 Personen bei allen Versammlungen sowie die Öffnungszeiten der Einzelhandelsgeschäfte um 10:00 Uhr mit Ausnahme von Supermärkten, Bäckereien, Lebensmittelgeschäften usw. weiterhin gelten.

Schulöffnung ab September: Außerordentliche Maßnahmen für Schulen und Universitäten

Gemäß griechischer Bildungsministerin Kerameos treten voraussichtlich die Lehrer am 1. September trotz Corona-Pandemie wieder ihren Dienst an. Ab dem 7. September kehren auch die Schüler wieder an die Schulen zurück.

Beim Schulbetrieb soll einen Maskenpflicht für Schüler und Lehrer (in geschlossenen Räumen, nicht auf dem Pausenhof) gelten, wobei die Schüleranzahl auf 17 Schüler pro Klassenzimmer begrenzt wird.

Neue Sondermaßnahmen zur Einschränkung des Coronavirus seit dem 17. August

  • In den stark belasteten Regionen ist eine Höchstanzahl von 50 Personen bei gesellschaftlichen Veranstaltungen vorgeschrieben.
  • Verbot des Betriebs von Restaurants und Unterhaltungsstätten von 24.00 bis 07.00 Uhr in der Region Attika (und auf den Saronischen Inseln und Kythira), Präfekturen Kreta, Ostmakedonien und Thrakien, die regionalen Einheiten Thessaloniki, Chalkidiki, Larissa und Korfu sowie die Gemeinden Mykonos, Santorini, Volos, Katerini, Rhodos, Antiparos, Zakynthos und Kos (seit dem 17. August).
  • Seit dem 24. August gelten diese Maßnahmen auch für die Insel Lesbos
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht in Flüchtlings- und Einwanderungslagern.
  • Urlauber, die als Arbeitnehmer in Pflegeheime zurückkehren sowie Arbeitskräfte in verschiedenen Einrichtungen (Flüchtlingslager usw.) sind zu einem Diagnosetest verpflichtet.
  • Home-Office-Arbeitsmöglichkeit für Arbeitnehmer, die zur Risikogruppe gehören (siehe Abschnitt wirtschaftliche Fördermaßnahmen)

Verschärfte lokale Maßnahmen:

  • Aussetzung von Veranstaltungen, Verbot von Versammlungen von mehr als neun Personen an öffentlichen oder privaten Orte, maximal vier Personen pro Tisch (sechs bei Verwandten ersten Grades), Maskenpflicht sowohl in geschlossenen als auch in freien Räumen.
  • Regionen: Paros und Antiparos
  • Vom 21. - 31. August gelten dieselben Einschränkungen auch für die Urlaubsregionen Chalkidiki und Mykonos

Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems

  • In der Zeit der Pandemiekrise wurden die regionalen, staatlichen Gesundheits-einrichtungen (ΕΣΥ) mit über 6.500 Ärzten, Krankenschwestern und anderem Personal verstärkt. In den kommenden Wochen werden weitere 1.000 Ärzte in den öffentlichen Sektor eintreten.
  • Die Regierung ist dabei, die Kapazität der Intensivstationen bis Ende des Jahres zu verdoppeln. Die Kapazität ist jetzt bereits von 557 Betten auf 901 gestiegen.
  • Die COVID-Kontrolltests sind bereits von 800 in der ersten Phase der Pandemiekrise auf über 12.000 pro Tag gestiegen.