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Entsendung

Sie möchten Personal von Deutschland nach Griechenland entsenden? Kein Problem! Wir informieren Sie über die notwendigen Melde- und Bereithaltungspflichten und unterstützen Sie dabei, die Mitarbeiterentsendung erfolgreich umzusetzen und Sie können sich auf das Wesentliche fokussieren – Ihr Geschäft.

Entsendung
“©[gettyimages] via Canva.com

Viele deutsche Unternehmen führen Aufträge in Griechenland durch und entsenden dafür Mitarbeiter ins Land. Trotz der Freizügigkeit innerhalb der EU gibt es jedoch zahlreiche Melde- und Bereithaltungspflichten zu beachten, wenn es um die Entsendung von Mitarbeitern nach Griechenland geht. Dazu gehören die Entsendemeldung bei der zuständigen Arbeitsinspektion, die Beantragung der A1-Bescheinigung für die Sozialversicherung sowie die Bereithaltung diverser gesetzlich vorgeschriebener Dokumente. 

Entsendemeldung

Bereits vor Beginn der jeweiligen Arbeitsaufnahme ist das entsendende deutsche Unternehmen verpflichtet, eine Meldung bei der örtlich zuständigen Arbeitsinspektion vorzunehmen. Andernfalls kann bei einer Kontrolle eine Geldstrafe verhängt werden. Selbständige, die ihre Tätigkeiten selbst ausführen, gelten dagegen nicht als Entsandte und unterliegen daher keiner Meldepflicht.

A1-Bescheinigung

Mitarbeiter: innen, die von Deutschland nach Griechenland entsandt werden, müssen die A1-Bescheinigung mit sich führen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass der Arbeitnehmer in seinem Heimatland sozialversichert ist und daher nicht den Sozialversicherungsgesetzen des Gastlandes unterliegt. Sie enthält wichtige Informationen über den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber und den Zeitraum der Entsendung.

Die A1-Bescheinigung wird vom deutschen Unternehmen in seiner Funktion als Arbeitgeber auf elektronischem Weg beantragt. Selbstständige müssen die A1-Bescheinigung für sich selbst beantragen.

Die Beantragung der A1-Bescheinigung muss vor der Entsendung erfolgen. Wo sie beantragt wird, hängt davon ab, wie die betroffene Person krankenversichert ist.

Weitere Informationen zur A1-Bescheinigung finden Sie auf der der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

 

Entsendungsunterlagen

Arbeitgeber sind verpflichtet, während des Entsendungszeitraums die folgenden Unterlagen am Einsatzort in Papier- oder elektronischer Form bereitzuhalten oder im Falle einer behördlichen Anfrage umgehend ins Griechische zu übersetzen und nachzureichen:

a) den Arbeitsvertrag oder ein gleichwertiges Dokument,

b) Gehaltsabrechnungen,

c) Lohnzahlungsnachweise,

d) Arbeitszeitaufzeichnungen, aus denen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit hervorgehen.

Der Arbeitgeber hat die oben genannten Unterlagen bis zu zwei Jahre nach Beendigung des Einsatzes aufzubewahren.

Europäische Krankenversicherungskarte

Mitarbeiter: innen, die im Rahmen einer Entsendung nach Griechenland geschickt werden, sollten stets die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei sich führen. Diese ermöglicht im Notfall den Zugang zu ärztlicher Versorgung im Gastland und stellt sicher, dass notwendige Behandlungen zu den gleichen Bedingungen wie für die einheimische Bevölkerung erfolgen. In Deutschland können Versicherte die Karte kostenfrei bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Weitere Informationen zum Thema Entsendung in Griechenland finden Sie auf der Webseite der griechischen Arbeitsaufsichtsbehörde.

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