Geschäftsordnung der Ausschüsse der Mitglieder
der Deutsch-Griechischen Industrie- und Handelskammer
Hinweis:
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in dieser Ordnung die männliche Sprachform verwendet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle
Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine
Wertung.
Artikel 1 Ausschüsse der Mitglieder
- Die Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer (DGIHK) bildet für ihre Mitglieder Fachausschüsse. Die Ausschüsse werden grundsätzlich mit den der Branche zugehörigen Unternehmen besetzt.
- Die Ausschüsse sind dynamisch und passen sich den jeweils bestehenden Bedürfnissen an.
- Die Ausschüsse sind in Anhang A aufgeführt.
Artikel 2 Ziel der Ausschüsse
Die Ausschüsse vertreten die Ansichten griechischer und deutscher Unternehmen. Sie fördern den Austausch, geben Impulse für die AHK und die Vorstandsarbeit.
Artikel 3 Besetzung der Ausschüsse
- Mitglieder der Ausschüsse sind die Vertreter der Mitgliedsunternehmen der DGIHK. An den Ausschüssen können Vorstandsmitglieder mit Rederecht teilnehmen.
- Der Ausschuss kann Gäste aus Politik, Verwaltung etc. der beiden Länder einladen.
- An jedem Ausschuss nimmt ein Mitarbeiter der DGIHK teil. Die Auswahl der Mitarbeiter erfolgt durch den Geschäftsführer der Kammer.
Artikel 4 Vertretung
- Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Nach Ablauf besteht die Möglichkeit der Wiederwahl. Im Falle eines Rücktritts, wählen die Mitglieder für den Rest der Amtszeit einen neuen Vorsitzenden.
- Die Wahl des Vorsitzenden der Ausschusses findet in der ersten Sitzung des Jahres statt. Für die Wahl bedarf es einer einfachen Mehrheit. Die Kammer ist für die Durchführung der Abstimmung verantwortlich.
- Der Ausschuss kann beschließen, einen Vizepräsidenten zu wählen. Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten, wenn dieser verhindert ist. Für die Wahl gelten die Regeln für die Wahl des Präsidenten entsprechend.
Artikel 5 Sitzungen
- Die Ausschüsse führen ihre Tätigkeiten in Sitzungen aus. Sitzungen können online erfolgen. Die Sitzungen finden in der Regel zweimal pro Jahr statt. Bei Bedarf können zusätzliche Sitzungen einberufen werden. Die Termine werden vier Wochen vor der Sitzung in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden kommuniziert. Die Einladung zur Sitzung muss Datum, Uhrzeit und Ort der Sitzung enthalten. Die Tagesordnungspunkte werden den Mitgliedern spätestens zu Beginn der Sitzung bekanntgegeben.
- Der Vorsitzende des Ausschusses beruft die Sitzungen ein. Im Falle seiner Verhinderung vertritt ihn den Mitarbeiter der Kammer, es sei denn der Ausschuss hat einen Vizepräsidenten.
- Der Austausch sensibler Informationen zwischen den Wettbewerbern - Mitgliedern ist ausdrücklich untersagt (siehe Artikel 7).
- Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er belehrt die Teilnehmer darüber. Über die Sitzungen der Ausschüsse wird eine kurze schriftliche Notiz erstellt, die den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt wird. Die Erstellung der Notiz erfolgt durch die AHK.
- Für den Austausch der Mitglieder kann die AHK einen LinkedIN Raum zur Verfügung stellen.
Artikel 6 Unterausschüsse
- Die Mitglieder der Ausschüsse können beschließen Unterausschüsse mit einem bestimmten Thema und Gegenstand einzurichten.
- Jeder Unterausschuss hat einen Leiter, der als Koordinator fungiert. Er wird in offener Abstimmung von den Mitgliedern des Unterausschusses gewählt.
- Die Unterausschüsse legen intern und nach eigenem Ermessen die Termine und den Ort ihrer Sitzungen fest.
Artikel 7 Klausel des freien Wettbewerbs
- Die Teilnahme an den Ausschüssen, die Begegnung mit den anderen Wettbewerbern, die Sitzungen sowie die Zielverfolgung erfolgen gemäß den Bestimmungen des freien Wettbewerbs.
- Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen sowie Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die den Wettbewerb auf dem Markt verhindern, einschränken oder verfälschen, sind unzulässig und verstoßen gegen geltende Regelungen zum Schutz des freien Wettbewerbs.
- Aus diesem Grund sind folgende Diskussionsthemen von den Sitzungen der Ausschüsse ausgeschlossen:
- Angaben zu Preisen oder Kosten von Produkten und Dienstleistungen
- Angaben zu den Mengen / Prozentsätzen / Grenzen der Produktion und des Vertriebs von Produkten / Dienstleistungen
- Angaben zur Auftragserteilung/ der Zuordnung von Lieferungen und Projekten (öffentlich, staatlich, privat), usw.
- Angaben zur Bestimmung und Zuordnung von Lieferanten, Händlern und Verbrauchern
- Angaben zur gemeinsamen Nutzung von technischen Tools, Technologien und Anlagen, usw.
- Verhaltensregeln oder Bestimmungen dürfen sich nicht auf kommerziell und finanziell sensible Informationen beziehen.
Die oben aufgeführt Diskussionsthemen sind Indikativ.
Stand 10/2025
ANHANG Α – AUSSCHÜSSE und ihre Betreuer
1. Energie (Georgios Theodorakis/ Maria Thanou)
2. Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft (Zoi Baltzi)
3. Innovatives Unternehmertum (Dimitris Piperoudis)
4. Fachkräfte und Arbeitsmarkt (neu) (Sarina Thiele)
5. Recht (Christina Iliadou)
6. Gesundheit (Maria Papanastasiou)
7. Lebensmittel- und Agrarwirtschaft (Elena Ralidou)
8. Logistics (Maria Papanastasiou)
9. Tourismus (Yiannis Patsiavos)