Christina Iliadou
Rechtsanwältin - Leiterin Abteilung Dienstleistungen -Athen-
+30 210 6419034 c.iliadou@ahk.com.grEinführung und Zeitplan
• Ab 2. Februar 2026 gilt die E‑Rechnungspflicht zunächst für in Griechenland ansässige Unternehmen mit Bruttoerlösen von mehr als 1 Mio. Euro (Referenz:Steuerjahr 2023). Bis zum 31. März 2026 gilt eine Übergangsphase für diese Unternehmen.
• Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Pflicht auf alle übrigen Unternehmen ausgeweitet, mit Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2026.
• Erfasst werden inländische B2B‑Transaktionen sowie Exporte an Unternehmen in Nicht‑EU‑Staaten. B2B‑Transaktionen innerhalb der EU bleiben freiwillig.
Rechtsanwältin - Leiterin Abteilung Dienstleistungen -Athen-
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